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Steuererklärung 2024 Frist Steuerberater – Fristen mit und ohne Berater

Niklas Marvin Schneider Richter • 2026-04-10 • Gepruft von Elias Hoffmann

Steuererklärung 2024: Fristen mit und ohne Steuerberater


Die Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung 2024 unterscheiden sich erheblich, je nachdem ob ein Steuerberater beauftragt wird oder nicht. Während Selbstabgebende den 31. Juli 2025 als Stichtag beachten müssen, verlängert sich die Frist bei fachkundiger Unterstützung automatisch bis zum 30. April 2026. Wer diese Termine verpasst, riskiert empfindliche Verspätungszuschläge und Verzugszinsen.

Für Arbeitnehmer ohne Abgabepflicht gelten dabei abweichende Regelungen. Freiwillige Steuererklärungen können für das Jahr 2024 bis zum 31. Dezember 2028 eingereicht werden, ohne dass ein Verspätungszuschlag anfällt. Die genauen Modalitäten hängen jedoch vom individuellen Steuersachverhalt ab.

Wann ist die Frist für die Steuererklärung 2024 mit Steuerberater?

Wer für seine Einkommensteuererklärung 2024 einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, erhält automatisch mehr Zeit. Die gesetzliche Abgabefrist verschiebt sich in diesem Fall bis zum 30. April 2026. Diese Verlängerung greift ohne gesonderten Antrag, sofern der Berater rechtzeitig mandateiert wurde.

Frist mit Steuerberater
30. April 2026
Frist ohne Beratung
31. Juli 2025
Verlängerung möglich
Ja, auf Antrag
Mindestverspätungszuschlag
25 € pro Monat

Wichtige Fristen im Überblick

  • Automatische Verlängerung bei Beauftragung eines Steuerberaters bis 30. April 2026
  • Reguläre Abgabefrist ohne Beratung endet am 31. Juli 2025
  • Verspätungszuschlag fällt automatisch ab 1. Mai 2026 an (ohne Beratung)
  • Verzugszinsen beginnen ab 1. Juni 2026 bei Nachzahlung
  • Freiwillige Abgaben für 2024 möglich bis 31. Dezember 2028
  • Seit 2019 gelten strengere Anforderungen für Fristverlängerungen
  • Geringfügige Verspätungen werden in der Praxis oft toleriert
Steuerjahr Frist ohne Beratung Frist mit Beratung Verspätungszuschlag ab Verzugszinsen ab
2024 31. Juli 2025 30. April 2026 1. Mai 2026 1. Juni 2026
2023 2. September 2024 2. Juni 2025 2. Juni 2025 1. Juli 2025

Frist Steuererklärung 2024 ohne Steuerberater: Alle Termine

Für Steuerpflichtige, die ihre Einkommensteuererklärung 2024 selbst erstellen, endet die gesetzliche Abgabefrist am 31. Juli 2025. Die Abgabe erfolgt in der Regel über das Online-Portal Elster, das vom Bundeszentralamt für Steuern bereitgestellt wird.

Wer ist zur Abgabe verpflichtet?

Eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht unter anderem bei Selbstständigen, Freiberuflern und Arbeitnehmern mit bestimmten Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen. Ebenso sind Gewerbetreibende und Landwirte abgabepflichtig.

Unterschiede bei freiwilliger Abgabe

Arbeitnehmer ohne Abgabepflicht können freiwillig eine Steuererklärung einreichen. Für das Jahr 2024 gilt dabei eine Frist bis zum 31. Dezember 2028. In diesem Zeitraum entfällt der Verspätungszuschlag, sodass eine nachträgliche Geltendmachung von Werbungskosten oder Sonderausgaben lohnenswert sein kann.

Hinweis zur Fristberechnung

Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist erst am nächsten Werktag. Dies kann im Einzelfall eine geringfügige Verlängerung bedeuten.

Fristverlängerung für Steuererklärung 2024 beantragen

Eine Fristverlängerung für die Steuererklärung 2024 ist grundsätzlich möglich, allerdings besteht kein Rechtsanspruch darauf. Das Finanzamt entscheidet nach eigenem Ermessen, ob eine Verlängerung gewährt wird.

Voraussetzungen für eine Verlängerung

Ein Antrag auf Fristverlängerung muss schriftlich oder elektronisch gestellt werden und einen triftigen Grund enthalten. Als geeignete Begründungen gelten unter anderem:

  • Krankheit oder längere Abwesenheit
  • Auslandsaufenthalt zum Stichtag
  • Fehlende Unterlagen wie Jahresbescheinigungen
  • Umzug mit dadurch bedingten Verzögerungen
Antrag über Elster einreichen

Über das Online-Portal Elster lässt sich der Antrag auf Fristverlängerung direkt einreichen. Dazu meldet man sich mit den persönlichen Zugangsdaten an, wählt das Formular „Antrag auf Fristverlängerung” aus und gibt Steuernummer, Personendaten sowie den Grund für die Verlängerung an.

Verlängerung ohne eigenes Verschulden

Seit 2019 sind die Anforderungen an Fristverlängerungen verschärft worden. Eine Verlängerung wird in der Regel nur noch gewährt, wenn die Verspätung nicht eigenverantwortlich verursacht wurde. Geringfügige Verspätungen von wenigen Tagen oder einer Woche werden in der Praxis häufig toleriert, allerdings empfiehlt es sich, rechtzeitig einen Antrag zu stellen.

Alternative: Schriftlicher oder telefonischer Antrag

Für kurzfristige Verlängerungen genügt oft ein telefonischer Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt. Der Sachbearbeiter kann eine kurze Fristverlängerung gewähren, wenn ein plausibler Grund genannt wird. Schriftliche Anträge sollten den gewünschten neuen Termin sowie eine kurze Begründung enthalten.

Verspätung Steuererklärung 2024: Zuschläge und Konsequenzen

Wer die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2024 versäumt, muss mit mehreren Sanktionen rechnen. Diese werden vom Finanzamt auch ohne vorherige Aufforderung festgesetzt, wie Finanztip berichtet.

Verspätungszuschlag

Der Verspätungszuschlag beträgt mindestens 25 Euro pro Monat der Verspätung. Bei höherem Nachzahlungsbetrag kann er bis zu 25.000 Euro betragen. Maßgeblich ist die festgesetzte Steuer, die nachzuzahlen wäre. Für das Steuerjahr 2024 fällt der Zuschlag automatisch ab 1. Mai 2026 an, wenn kein Steuerberater beauftragt wurde.

Automatische Festsetzung

Der Verspätungszuschlag wird ohne Ermessensspielraum erhoben, sobald die Frist ohne Verlängerung abgelaufen ist. Eine nachträgliche Streichung ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Weitere Konsequenzen bei Verspätung

  • Zwangsgeld: Das Finanzamt kann ein Zwangsgeld festsetzen, um die Abgabe zu erzwingen
  • Steuerschätzung: Bei Nichtabgabe kann das Amt die Steuer nach pflichtgemäßem Ermessen schätzen
  • Verzugszinsen: Ab 1. Juni 2026 fallen Zinsen auf Nachzahlungen an, unabhängig von der Verspätung

Nachzahlung und Zinsen

Sollte sich nach Abgabe der Steuererklärung eine Nachzahlung ergeben, werden Verzugszinsen berechnet. Diese Zinsen laufen unabhängig von der fristgerechten Abgabe ab dem 1. Juni 2026 für das Steuerjahr 2024. Es empfiehlt sich daher, die Erklärung rechtzeitig einzureichen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Vorgehen bei Versäumnis

Falls die Frist bereits versäumt wurde, sollte umgehend das zuständige Finanzamt oder ein Steuerberater kontaktiert werden. In begründeten Fällen ist eine nachträgliche Fristverlängerung möglich. Je früher gehandelt wird, desto geringer fallen die zusätzlichen Belastungen aus.

Zeitlicher Ablauf: Die wichtigsten Daten zur Steuererklärung 2024

Der Ablauf der Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung folgt einem festgelegten Zeitplan, der je nach Beratungsstatus variiert. Hier die wichtigsten Termine im Überblick:

  1. : Reguläre Abgabefrist für Selbstabgebende ohne Steuerberater
  2. : Frist bei Beauftragung eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins
  3. : Automatischer Beginn des Verspätungszuschlags (ohne Beratung)
  4. : Beginn der Verzugszinsen bei Nachzahlung für 2024
  5. : Späteste freiwillige Abgabe für 2024 ohne Verspätungszuschlag

Gesicherte Erkenntnisse und verbleibende Fragen

Feststehende Informationen

  • Die gesetzliche Abgabefrist ohne Beratung endet am 31. Juli 2025
  • Mit Steuerberater verlängert sich die Frist bis 30. April 2026
  • Verspätungszuschlag beträgt mindestens 25 € pro Monat
  • Verzugszinsen starten am 1. Juni 2026
  • Freiwillige Abgaben für 2024 sind bis 31. Dezember 2028 möglich

Im Einzelfall zu klären

  • Ob eine Verlängerung im konkreten Fall gewährt wird
  • Welche Höhe der Verspätungszuschlag bei Nachzahlung erreicht
  • Ob regionale Finanzämter unterschiedlich verfahren
  • Ob besondere Umstände (Krankheit, Umzug) anerkannt werden

Für individuelle Fragen zur persönlichen Steuersituation empfiehlt sich die direkte Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Finanzamt oder einem Steuerberater. Die Sachbearbeiter können einzelfallbezogene Auskünfte erteilen, die über die allgemeinen Regelungen hinausgehen.

Hintergrund: Warum gibt es unterschiedliche Fristen?

Die unterschiedlichen Abgabefristen für Steuerpflichtige mit und ohne Steuerberater resultieren aus der gesetzlichen Regelung in der Abgabenordnung. Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine unterliegen einer gemeinsamen Berufsträgerfrist, die mehr Zeit für die sorgfältige Erstellung der Erklärung einräumt.

Diese Regelung berücksichtigt den erhöhten Aufwand bei komplexeren Steuersachverhalten, die häufig von Beratern betreut werden. Gleichzeitig sorgt die kürzere Frist für Selbstabgebende dafür, dass das Finanzamt zeitnah über die steuerlichen Verhältnisse informiert wird.

Die Corona-Pandemie hatte in den Vorjahren zu besonderen Fristverschiebungen geführt. Für das Steuerjahr 2024 gelten nun wieder die regulären Termine, wobei geringfügige Abweichungen durch das Wochenende oder Feiertage eintreten können.

Offizielle Quellen und weitere Informationen

Für verbindliche Auskünfte zu den Abgabefristen und Verlängerungsmöglichkeiten stehen verschiedene offizielle Stellen zur Verfügung. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht die aktuellen Regelungen und Fristen. Das Bundeszentralamt für Steuern betreibt das Online-Portal Elster, über das alle Erklärungen elektronisch eingereicht werden können.

Die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2024 endet für steuerlich beratene Mandanten am 30. April 2026. Für alle anderen Steuerpflichtigen gilt der 31. Juli 2025 als Abgabetermin.

— In Anlehnung an die Abgabenordnung und BMF-Informationen

Zusätzlich bieten zahlreiche Online-Portale Hilfestellung bei der Erstellung der Steuererklärung. Der Steuerrechner des BMF ermöglicht eine grobe Vorab-Berechnung der voraussichtlichen Steuerlast.

Zusammenfassung: Fristen zur Steuererklärung 2024 beachten

Die rechtzeitige Abgabe der Einkommensteuererklärung 2024 ist essenziell, um Verspätungszuschläge und Verzugszinsen zu vermeiden. Ohne fachkundige Hilfe endet die Frist am 31. Juli 2025, mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein automatisch am 30. April 2026. Wer eine Verlängerung benötigt, muss einen begründeten Antrag beim Finanzamt stellen – ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

Für alle, die ihre Steuererklärung selbst erstellen möchten, bieten sich verschiedene Spartipps und Tipps und Anleitungen zur Optimierung des Verfahrens. Eine frühzeitige Vorbereitung mit allen erforderlichen Unterlagen erleichtert die pünktliche Abgabe erheblich.

Häufige Fragen zur Steuererklärung 2024

Brauche ich einen Steuerberater für die Steuererklärung 2024?

Nein, eine Pflicht besteht nicht. Allerdings verlängert sich die Abgabefrist automatisch bis April 2026, und der Berater kann mögliche Steuervorteile optimal nutzen.

Wie lange dauert die Bearbeitung mit Steuerberater?

Die Bearbeitungsdauer beim Finanzamt beträgt in der Regel mehrere Wochen bis Monate, unabhängig davon, ob ein Berater eingeschaltet wurde.

Gilt für Selbstständige eine andere Frist?

Die Fristen sind identisch. Selbstständige ohne Beratung müssen bis 31. Juli 2025 abgeben, mit Berater bis 30. April 2026.

Was passiert bei verspäteter Abgabe ohne triftigen Grund?

Es fallen Verspätungszuschläge (mindestens 25 € monatlich) und Verzugszinsen an. Das Finanzamt kann zudem eine Schätzung vornehmen.

Kann ich die Frist telefonisch verlängern?

Ja, bei kurzfristigem Bedarf genügt oft ein Anruf beim Finanzamt. Für längere Verlängerungen ist ein schriftlicher Antrag über Elster empfehlenswert.

Bis wann kann ich freiwillig eine Steuererklärung für 2024 abgeben?

Freiwillige Abgaben sind für das Jahr 2024 bis zum 31. Dezember 2028 möglich, ohne dass ein Verspätungszuschlag anfällt.

Welche Unterlagen benötige ich für die Abgabe über Elster?

Benötigt werden unter anderem die Steueridentifikationsnummer, ELSTER-Zugangsdaten, Lohnsteuerbescheinigungen und Nachweise über Sonderausgaben.


Niklas Marvin Schneider Richter

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Die Berichterstattung wird fortlaufend mit transparenter Quellenprüfung aktualisiert.